Wahrung der Interessen von Mietern oder Vermietern
Sowohl bei Problemen der Wohnraum- als auch Geschäftsraummiete helfen wir bei Kündigungsstreitigkeiten, Räumungsklagen oder der Eintreibung ausstehender Mieten und Pachten – außerdem erstellen und überprüfen wir Ihre Mietverträge.
Wir sorgen dafür, dass die Interessen unserer Mandanten – gleich ob Mieter oder Vermieter – gewahrt werden.
Wir klären mit Ihnen die Berechtigung und Durchsetzbarkeit von Minderung und Erhöhung der Miete, helfen bei Problemen im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen, Schadensersatz oder der fristgerechten bzw. fristlosen Kündigungen.