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Verkehrsrecht

Wer muss zahlen, wenn eine Schneelawine vom Hausdach auf's Auto kracht?



Diese Frage musste das Landgericht Magdeburg für folgenden Fall entscheiden:

Ein Autofahrer hatte seinen Wag an einem schneereichen Tag auf der Straße vor einem Fachwerkhaus mit einem steil angewinkeltem Dach geparkt. Das Dach verfügte über keine Schneefanggitter. Von diesem Dach ging eine Schneelawine auf das Auto nieder und verursachte an dem Wagen einen Schaden in Höhe von € 6.000,00.

Der Mann klagte auf Schadensersatz, bekam jedoch nur zum Teil Recht.

Das Landgericht Magdeburg entschied in seinem Urteil vom 10.11.2010 (AZ: 5 O 833/10), dass die Hauseigentümerin 50 Prozent des Schadens bezahlen müsse.

Sie hafte grundsätzlich wegen einer Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht. Hauseigentümer müssen nach Auffassung des Landgerichts dafür sorgen, dass bei Schneewetter niemand durch eine Schneelawine vom Dach des Hauses Schaden nimmt. Wer eine Gefahrenlage schaffe, müsse alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die Gefährdung möglichst zu verhindern. Zwar könne man in schneearmen Gebieten grundsätzlich nicht verlangen, dass Schneefanggitter angebracht werden, doch müsse bei einer ungewöhnlichen Schneewetterlage vor Dachlawinen beispielsweise durch Hinweisschilder gewarnt werden, damit sich Benutzer der Straße hierauf einstellen könnten.

Andererseits sah das Gericht jedoch auch ein Mitverschulden des Pkw-Fahrers. Auch ihm sei die bereits länger andauernde Wetterlage verbunden mit großen Schneemengen bewusst gewesen. Zudem wohnte er in einem Haus schräg gegenüber und habe also erkennen können, wie steil das Dach sei und dass diese über keine Schneefanggitter verfüge. Es wäre ihm daher zuzumuten gewesen, an einer ungefährlichen Stelle zu parken, was er jedoch nicht getan hat.


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