Aktuelle Urteile
in der Rechtssprechung
Kündigung aufgehoben
Die Kündigung einer Supermarktkassiererin wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons wurde durch das Bundesarbeitsgericht aufgehoben.Der als „Emmely“ bekannten Berliner Kassiererin war nach 31 Dienstjahren fristlos gekündigt worden. Grund: Sie hatte unerlaubt zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro für sich eingelöst. Ihr Arbeitgeber begründete sein Vorgehen mit einem Vertrauensverlust. Die Richter waren aber der Ansicht, dass das Vertrauen durch das einmalige Delikt nach der langen Betriebszugehörigkeit nicht vollkommen zerstört worden sei. In dem Verhalten läge zwar eine „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ vor. Diese rechtfertige aber nicht die Kündigung. Zu berücksichtigen sei zudem auch, dass der Schaden relativ niedrig gewesen sei. (BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09)
Längere Kündigungsfristen
Für Arbeitnehmer, die ihr bestehendes Arbeitsverhältnis schon unter 25 Jahren begonnen haben, gelten ab sofort längere Kündigungsfristen.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 622 Abs. 1 BGB) für jung ins Erwerbsleben eingestiegene Arbeitnehmer verworfen. Grund: Sie stelle eine unzulässige Diskriminierung mit Blick auf das Alter dar. Die Arbeitsgerichte sollen die Regelung nicht mehr anwenden. (EuGH, Urteil vom 19.01.2010, C-555/07)


